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Manche haben sich wohl ihr Leben zur Aufgabe gemacht, andere konnten ihr Feuerwerk gelassener zum Kunden bringen. Wie auch immer – zum Jahreswechsel wird es in Lüdenscheid eine verrückte Party mit viel Pyrotechnik geben. Doch das Feuerwerk für die Bergstädter bedeutet auch für die Polizei und die Versicherungswirtschaft anstrengende Stunden – auch nach dem Jahreswechsel.
Lüdenscheid – Für den Eventverleih MK von Kay-Jörg Kawi war das diesjährige Feuerwerksgeschäft buchstäblich ein Volltreffer. Dass er und seine Frau beim Lagerverkauf am Donnerstag von Kunden überrannt werden würden, konnte Kawi selbst aufgrund der ohnehin schon hohen Nachfrage nach Vorbestellungen kaum vorhersehen. “Es war absolut fantastisch, von Von 9.00 bis 21.00 Uhr standen die Leute für uns an. Du hattest nicht einmal Zeit, in deine Brötchen zu beißen, sagt der Händler. “Kleider wurden ausgezogen”, wie er es noch nie zuvor erlebt hatte. In der Zwischenzeit hatte er überlegt, weitere Artikel zu kaufen, aber es blieb keine Zeit, weil der Verkauf es nicht zuließ. – An Silvester wieder zu öffnen lohnt sich nicht mehr – wir haben alles eingekauft, sagt er. Anderswo, wo Raketen & Co. angeboten wurde, war es wesentlich ruhiger. Besonderen Andrang gab es nicht, sondern „ganz normal“, so fand beispielsweise der Pyro Sale im Baumarkt Hellweg statt. Auch Sebastian Biermann von Edeka Preller erlebte den Absatz des eigenen Sortiments als „eher schleppend“.
Die Polizei im Kreis Märkisch hingegen stellt sich auf einen „unruhigen Jahreswechsel“ ein, wie die Pressestelle der Polizei mitteilt. Sie gehe davon aus, dass im Vergleich zu den letzten zwei Jahren insgesamt mehr los sei, sodass die Einsatzkräfte für Silvester im gesamten Landkreis aufgestockt würden, „um das zu erwartende Einsatzaufkommen abwickeln zu können“, so die Polizei .
Regeln für das Bankwesen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann an Silvester ein Feuerwerk gezündet werden. Die Polizei listet folgende Punkte auf: . Das Klopfen an Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und feuergefährdeten Gebäuden ist verboten.
- Feuerwerke und dergleichen dürfen nur zwischen dem 31. Dezember um Mitternacht und dem 1. Januar um Mitternacht gezündet werden.
- Feuerwerkskörper und Raketen dürfen nur von Personen über 18 Jahren abgefeuert werden. Dies sind die sogenannten Feuerwerke der Klasse 2. Feuerwerk der Klasse 1 ist für Kinder bestimmt. Das sind zum Beispiel Kekse oder Tischfeuerwerk.
- Zugelassen sind nur Feuerwerkskörper mit CE- oder BAM-Kennzeichen. Der Verkauf dieser Artikel ist nur zwischen dem 29. und 31. Dezember gestattet.
Ein Verstoß gegen diese Regeln kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. – Wir können nicht genug betonen, dass der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern ein erhebliches Risiko darstellt, sagt Polizeisprecher Marcel Dilling.
Die Versicherungswirtschaft bereitet sich auf die Regulierung einer Reihe von Schäden durch Silvesterfeuerwerk vor dem Jahreswechsel vor. Der NRW-Sprecher des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Lüdenscheid-Experte Kurt Nörenberg, berichtet unter der Überschrift „Mit Augenmaß beim Spaß am Feuerwerk“: „Die Versicherungen zahlen schätzungsweise 37 Millionen Euro Schadensersatz – verursacht durch Silvesterfeuerwerk.”
Sorgfalt und Vorsicht dürfen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern nicht fehlen
Nörenberg weiter: „Aber wenn man aufpasst und handelsübliches Silvesterfeuerwerk sicher und sachgerecht zündet, schützt eine private Haftpflichtversicherung vor Ansprüchen Dritter.“ Es gilt: Die Hausratversicherung haftet für Schäden an Wohnung, Kleidung und Elektrogeräten. Die bestehende Wohngebäudeversicherung für das Haus deckt die Reparatur des Gebäudes ab. Wenn Sie sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten. Die private Unfallversicherung zahlt bei selbstverschuldeten Neujahrsunfällen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen. Fängt das Auto Feuer, zahlt die Vollkaskoversicherung, es gibt keine Herabstufung des Rabatts. Die Vollkaskoversicherung leistet auch Entschädigung, wenn Autos vorsätzlich beschädigt wurden.
Wie der Sprecher der Versicherungskaufleute erklärt, ist es sinnvoll, Schäden immer fotografisch zu dokumentieren und die Polizei zu rufen. „Es ist auch gut, wenn Zeugen genannt werden können. Und: Etwaige Schäden müssen schnellstmöglich gemeldet werden.
Doch es gibt eine Reihe von Risiken, die es im Versicherungsrecht zu beachten gilt, wie der BVK-Sprecher sagt. „Im Gegensatz zu Sachschäden sind Verletzungen und bleibende Personenschäden sehr teuer. Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen können dann versuchen, Behandlungskosten und Rentenzahlungen von den Verursachern übernommen zu bekommen. Feuerversicherungen fordern häufig Nachzahlungen, wenn ein Täter ermittelt wurde. Wenn ihm überhaupt nachgewiesen wird, dass er Schaden anrichten wollte oder an Silvester nicht übliche Sprengstoffe gehandhabt hat, kann seine private Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern – und der Täter muss bis zur Privatinsolvenz selbst zahlen.“