
Schnelles Urteil in Heilbronn
Sylvesters Angreifer wurde zu neun Monaten Gefängnis verurteilt
09.01.2023, 17:46 (aktualisiert)
Nur wenige Tage nach den Ausschreitungen in der Silvesternacht verurteilte das Heilbronner Gericht den Täter zu hohen Haftstrafen. Nachdem er die Waffe gefährlich abgefeuert hatte, konfrontierte er Polizisten und griff sie an. Es gibt einen Grund für das schnelle Urteil.
Das Landgericht Heilbronn verurteilte den 30-Jährigen nach den Silvestervorfällen zu neun Monaten Haft. Die Urteilsverkündung erfolgte bereits am Donnerstag, wie mehrere Medien übereinstimmend berichteten, und damit weniger als eine Woche nach den vielerorts und auch in Heilbronn stattgefundenen Neujahrsunruhen. Der Mann wird wegen „Angriffs auf Polizisten“ verurteilt.
Ein 30-jähriger Mann hat in der Silvesternacht auf dem Heilbronner Marktplatz ein unkontrolliertes Feuerwerk gezündet. Wie die “Bild”-Zeitung nach Angaben des Gerichtsvertreters schreibt, soll er auch mit einer Schusswaffe auf eine Gruppe von Kindern geschossen haben. Es wurde jedoch niemand verletzt. Polizisten wollten seine Personalien aufnehmen. Der Mann leistete Widerstand und griff die Beamten an. Laut Gericht hatte er laut SWR ein Messer und Tränengas dabei.
Heilbronns erstes „beschleunigtes Verfahren“
Nachdem der Mann dem Haftrichter vorgeführt wurde, wurde er sofort festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragte beim zuständigen Amtsgericht eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren, sodass sich der Mann nur wenige Tage später vor Gericht verantworten musste.
Es sei der erste Fall, der im Rahmen eines Anfang des Jahres gestarteten Modellvorhabens zur Förderung beschleunigter Verfahren in Heilbronn verhandelt werde, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und des Polizeipräsidiums Heilbronn. Das Ziel, heißt es in der Erklärung: „Das beschleunigte Verfahren soll den Straftätern bewusst machen, dass sie schnell und konsequent reagieren werden.“
Nach kurzer Anhörung wurde die Strafe bedingt ausgesetzt, berichtet die „Bild“-Zeitung. Deshalb sollte ein Mann Zeit verbüßen. Nach Angaben des Gerichtsvertreters stand er bereits unter „doppelter Bewährungsstrafe“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Dieser Artikel wurde erstmals am Sonntag, den 8. Januar 2023 veröffentlicht.)