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VonLisa Mayerhofer
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Die Regierung plant Steuererleichterungen für Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten. Doch eine Formulierung im Gesetzentwurf kann für viele Arbeitnehmer nachteilig sein.
Berlin – Für viele Arbeitnehmer ist das Home Office zu einem festen Bestandteil ihres Berufslebens geworden. Die Bundesregierung will daher auch die Steuergesetzgebung für die Betroffenen an die neue Realität anpassen. Ein Überblick über die Neuheiten.
Homeoffice Festpreis und Jahresfestpreis für das Studium
Geplant ist, dass Beschäftigte, die zeitweise von zu Hause aus arbeiten, für die entstandenen Kosten weiterhin einen festen Homeoffice-Satz von fünf Euro pro Tag geltend machen können – der Höchstbetrag wird von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben.
Wer das Heimstudium nutzt, weil kein anderer Arbeitsplatz wie etwa ein Lehrer zur Verfügung steht, kann dem Entwurf zufolge pauschal 1.250 Euro im Jahr steuerlich absetzen.
Das bedeutet, dass Sie die Kosten für den Kurs nicht mehr nachweisen müssen, sondern es sich um eine Pauschale handelt. Diese Neuregelung soll es Steuerzahlern und Finanzbehörden erleichtern. Das klingt auf den ersten Blick nach einer guten Nachricht für Menschen, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiten.
Wann ist “keine andere Stelle dauerhaft verfügbar”?
Doch ein Experte beunruhigt eine bestimmte Formulierung im Gesetzentwurf. Folglich kann die Pauschale von 1.250 Euro nur dann abgezogen werden, wenn „keine andere Beschäftigung dauerhaft zur Verfügung steht“. Zum Beispiel bei Lehrern – aber was ist mit Büroangestellten? Bedeutet das, dass alle, die von zu Hause aus arbeiten, aber auch die Räumlichkeiten des Arbeitgebers nutzen könnten, nicht davon profitieren können? Es kann sein, dass Betroffene weder Anspruch auf die Pauschale haben, noch Innovationen für das Studium als Werbungskosten geltend machen können.
„Dann bliebe nur noch die Homeoffice-Flatrate“, sagt Frank Hechtner, Wirtschaftsprofessor an der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen Welt. Das Wort “permanent” ist eine Verschärfung, die weitere Probleme verursacht. „Was ist mit Arbeitnehmern, die in einer offenen Bürolandschaft arbeiten und keinen eigenen Arbeitsplatz mehr haben?“ er fragt. Hechtner verwies darauf Welt auch, dass die Anzahl der Schreibtische oft nur 60 oder 70 Prozent der Gesamtzahl der Mitarbeiter ausmacht.
Noch ist unklar, wie sich die neuen steuerlichen Regelungen auf die Betroffenen auswirken werden. Ob die Wendung „dauerhaft keine andere Beschäftigung“ bedeutet, dass dies immer der Fall sein muss oder dass einzelne Tage in der Woche ausreichen, wird im Gesetzentwurf laut Hechtner nicht näher definiert. (lma/AFP/dpa)
Rubrikenverzeichnis: © Sebastian Gollnow/image alliance
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