Reiner Holznagel: Das muss in puncto Grundsteuer jetzt passieren

  • Thomas Schmidtutz

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Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer ist heute. Aber es fehlen noch Millionen von Erklärungen. Der Bund der Steuerzahler warnt vor einer Katastrophe – und sieht die Länder in der Pflicht.

München – Der Bundesverband der Steuerzahler (BdSt) hat die Finanzminister der Länder aufgefordert, bei der Umsetzung der umstrittenen Grundsteuerreform einzugreifen. Die Landesfinanzminister sollten die Finanzämter anweisen, die Bescheide nur vorübergehend zu erlassen, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel am Montag. Merkur.de. Einsprüche sind somit nicht erforderlich, was auch die Finanzverwaltung entlastet. Zudem sollten die Finanzämter auf die Erteilung von Zuschlägen für verspätete Grundsteuererklärungen verzichten, forderte Holznagel.

Reiner Holznagel: Aufgrund der mangelhaften Grundsteuererklärung sieht der Präsident des Bundes der Steuerzahler die Finanzminister der Länder in der Verantwortung.

© Kay Nietfeld/dpa

Kurz vor Ablauf der Abgabefrist gaben bundesweit rund 69 Prozent der Eigentümer ihre Erklärung ab. Aufgrund des schleppenden Empfangs hatten der Freistaat Bayern und die anderen Bundesländer die Frist bereits im Oktober bis Ende Januar verlängert. Auch diese Frist läuft am Dienstag (31. Januar) ab.

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Herr Holznagel, die Abgabefrist für Ihre Grundsteuererklärung ist am Dienstag. Doch kurz vor Ablauf der Frist reichten nur zwei Drittel aller Grundstückseigentümer ihre Grundsteuer ein. Was muss jetzt passieren?

Die Kernfrage hier ist, was kann die Verwaltung tun? Es gibt zwei Dinge: Die Finanzverwaltung kann sehr schnell sicherstellen, dass die Entscheidungen nur vorläufig sind. Und die Finanzämter dürfen sich zunächst erbarmen und keine Mahngebühren erheben. Selbst die Bundesregierung liefert ihre Vermögenssteuern nicht rechtzeitig ab.

Der Bund der Steuerzahler unterstützt bereits eine Klage gegen die Grundsteuer in Baden-Württemberg. Dort gilt eine gesonderte Regelung. Die meisten Staaten verlassen sich jedoch auf das föderale Modell. Sollte man nicht erst hier anfangen?

Ja, machen wir. Gemeinsam mit dem Verein Haus und Grund bereiten wir derzeit ein Gerichtsverfahren in NRW vor. Als Ausgangspunkt betrachten wir einige Modellfälle. Auch in anderen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern – werden wir weitere Verfahren anstreben. Ich denke, das wird jetzt sehr schnell passieren.

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In Bayern sind bereits zwei Volksklagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig. Der Bund der Steuerzahler ist hier nicht beteiligt. Sehen Sie in Bayern bei der Grundsteuer keinen Korrekturbedarf?

Tatsächlich haben wir in Bayern die wenigsten Probleme mit der Regulierung, weil es ein Verwandter ist
einfaches Modell ist. Insofern sehen wir keinen Angriffspunkt.

Wie schnell können die entsprechenden Klagen durchgeführt werden, bevor wir eine rechtskräftige Entscheidung haben?

Auch der Rechtsweg in Deutschland dauert mittlerweile sehr lange. In diesem Zusammenhang kann ich nur an alle Beteiligten in diesem Prozess appellieren, sehr schnell zu reagieren. Einerseits müssen wir eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen: Die Grundsteuer muss neu geregelt werden. Andererseits brauchen wir dringend Klarheit darüber, wie es weitergeht und ob die aktuelle Regelung mit dem Urteil übereinstimmt.

Wie schnell könnte eine Anweisung der Landesfinanzminister an die Finanzämter umgesetzt werden, dass die Grundsteuersätze nur vorläufig sind?

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Das müssen die Landesfinanzminister jetzt ganz schnell tun. Aus unserer Sicht sollte eine Vorlaufzeit von wenigen Tagen für eine ähnliche Einweisung eigentlich ausreichen.

Welche Vorteile hat eine solche Vorabbelehrung für den Steuerpflichtigen?

Im Wesentlichen führt eine solche Anordnung dazu, dass der einzelne Steuerpflichtige nach Erhalt des Bescheides über den Grundsteuerwert keine weiteren Schritte unternehmen oder ein Gerichtsverfahren einleiten muss, sondern sicher ist, dass bei Änderungen der Grundsteuer aufgrund gesetzlicher Vorgaben Umgekippt wurde, ist er für immer darunter. Sie dürfen nicht vergessen: Die Unsicherheit rund um die Verordnung ist enorm. Nur wir im Bund der Steuerzahler erreichen täglich hunderte Anrufe von unruhigen, teils verzweifelten Bürgern, die sich fragen: Muss ich Widerspruch einlegen? Eine Voraberklärung wird daher auch ein Akt der Befriedung sein. Gleichzeitig wird dies auch so sein
eine enorme Entlastung für die Steuerbehörden. Ihnen droht eine enorme Einspruchswelle bei der Grundsteuer. Sofern die Entscheidungen vorläufig sind, werden sie an dieser Stelle zumindest gelockert.

Rubrikenverzeichnis: © Kay Nietfeld /dpa

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